Das Lehrgangsziel
Mit dieser Schulung erhalten ungelernte Pflegehelferinnen und Pflegehelfer die notwendige Qualifikation gemäß §113c Abs. 1 Nr.2 SGBXI, um gezielt Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen zu dürfen.
Dies eröffnet Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten neue Möglichkeiten zur Personalentwicklung, Entlastung von Pflegefachkräften und flexibleren Einsatzplanung.
Die Schulung vermittelt sowohl fachlich-methodische Kompetenzen als auch rechtliche Grundlagen.
Die Kursinhalte
Grundlagen der Kommunikation
Ihre Vorteile
Datum Beginn: Wird bekannt gegeben
Lehrgangsbeginn: auf Anfrage
Lehrgangsdauer: 124 Stunden, Vollzeit
Voraussetzungen: Ungelernte Pflegehilfskräfte mit langjähriger Berufserfahrung, Mindestens Hauptschulabschluss, berufspraktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren bei einer Beschäftigung in Vollzeit in der direkten Pflege oder mindestens hälftigen Vollzeitbeschäftigung in der Pflege eine Berufserfahrung von fünf Jahren
Standort: Greifswald
Kosten: auf Anfrage
Förderung: AZAV zertifizierter Kurs-Förderung über einen Bildungsgutschein möglich
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Schulverwaltung